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   VG Cottbus, 15.12.2022 - 6 K 1412/19   

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VG Cottbus, 15.12.2022 - 6 K 1412/19 (https://dejure.org/2022,47060)
VG Cottbus, Entscheidung vom 15.12.2022 - 6 K 1412/19 (https://dejure.org/2022,47060)
VG Cottbus, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - 6 K 1412/19 (https://dejure.org/2022,47060)
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  • VG Karlsruhe, 18.07.2019 - 2 K 1962/19

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen; Erledigung der Pfändungs- und

    Auszug aus VG Cottbus, 15.12.2022 - 6 K 1412/19
    Mit der aufgrund der Pfändungs- und Überweisungsverfügung des Beklagten (§ 10 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) i.V.m. § 22 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg) i.V.m. §§ 309, 314, 315 Abgabenordnung (AO)) erfolgten Zahlung durch die M...(als kontoführende Bank des Klägers) an den Beigeladene als Forderungsgläubiger war die Forderung erloschen, der Pfandgegenstand mithin verwertet und die Vollstreckung beendet (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 K 1962/19 -, Rn. 18 - 25, juris; Werth, in: Klein, Kommentar zur AO, 14. Aufl. 2018, § 309 Rn. 33).

    Eine Anfechtungsklage wird ebenso wie eingelegte Rechtsbehelfe unzulässig, wenn sich die Pfändungs- und Überweisungsverfügung mit ihrer Verwirklichung erledigt und ein Kläger deshalb durch die angefochtene Verfügung nicht mehr beschwert ist (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 K 1962/19 -, Rn. 18 - 25, juris; BFH, Beschluss vom 11. April 2001 - VII B 304/00 -, BStBl II 2001, 525).

    In diesem Fall kann und muss der Betroffene sogleich das zuständige Zivilgericht anrufen, das auch für die Klärung öffentlich-rechtlicher Vorfragen zuständig ist; ein Anspruch auf den "sachnäheren" Richter besteht nicht (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 K 1962/19 -, Rn. 18 - 25, juris).

    Schließlich hat der Kläger weder geltend gemacht noch ist sonst ersichtlich, dass eine Fortsetzungsfeststellung unter dem Aspekt der Rehabilitierung geboten wäre (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 K 1962/19 -, Rn. 18 - 25, juris).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    Auszug aus VG Cottbus, 15.12.2022 - 6 K 1412/19
    Da Rechtsschutzziel und Prozessstoff unverändert geblieben sind, ist die Umstellung des Antrags nicht als eine Änderung der Klage im Sinne des § 91 Abs. 1 VwGO anzusehen, sondern gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) unabhängig von einer Zustimmung des Beklagten zulässig (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 -, BVerwGE 156, 272 m.w.N., juris).

    Soll die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungshandelns der Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses dienen, so kann auch dies grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an der Fortsetzungsfeststellung begründen, sofern der Prozess nicht offensichtlich aussichtslos erscheint (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 -, BVerwGE 156, 272; Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 17.12 -, Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 286 Rn. 26).

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Cottbus, 15.12.2022 - 6 K 1412/19
    Ein derartiges Interesse an einer Präjudizwirkung kann jedoch dann nicht angenommen werden, wenn sich - wie vorliegend - der Verwaltungsakt noch vor Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage erledigt (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226).
  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

    Auszug aus VG Cottbus, 15.12.2022 - 6 K 1412/19
    Eine Anfechtungsklage wird ebenso wie eingelegte Rechtsbehelfe unzulässig, wenn sich die Pfändungs- und Überweisungsverfügung mit ihrer Verwirklichung erledigt und ein Kläger deshalb durch die angefochtene Verfügung nicht mehr beschwert ist (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 K 1962/19 -, Rn. 18 - 25, juris; BFH, Beschluss vom 11. April 2001 - VII B 304/00 -, BStBl II 2001, 525).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus VG Cottbus, 15.12.2022 - 6 K 1412/19
    Eine solche kann nur angenommen werden, wenn eine hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1989 - 7 B 108.89 -, NVwZ 1990, 360 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 28.03.2023 - 6 L 103/22
    Auszug aus VG Cottbus, 15.12.2022 - 6 K 1412/19
    Die angegriffene Pfändungs- und Überweisungsverfügung hat sich nämlich im Rechtssinne erledigt (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 28. März 2023 - 6 L 103/22 -, juris).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 41.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Cottbus, 15.12.2022 - 6 K 1412/19
    Die gerichtliche Feststellung muss geeignet sein, die betroffene Position des Klägers zu verbessern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 41.12 -, juris).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus VG Cottbus, 15.12.2022 - 6 K 1412/19
    Ist dagegen ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes, kann das Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 4 C 12.04 -, juris m.w.N.).
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